Ökologie, Wissenschaft

Was ist dran am Heilpflanzenverbot?

Liebe Tattva Viveka-LeserInnen,

vor einer Woche habe ich die Meldung zum Heilpflanzenverbot verschickt. Daraufhin erreichten mich einige Mails, die die Meldung als Falschmeldung (Hoax) deklarierten.
Wiederum andere Empfänger des Newsletters schickten mir zusätzliche Informationen zu dem Heilpflanzenverbot, die davon ausgehen, dass es sich hier sehr wohl um einen Angriff auf die freie Verwendung von Naturheilmittel handelt.
Da ich gerade in der Endphase der neuen Tattva-Ausgabe bin, die am Montag in Druck geht, habe ich keine Zeit, das in der Tiefe zu recherchieren. Ich würde mich deshalb freuen, wenn zahlreiche Menschen hier zu dem Blog Kommentare posten würden. So können wir vielleicht gemeinsam herausarbeiten, was denn nun an der Sache dran ist.

Hier die Links zum Thema, die mich seither erreichten:

pro:

http://www.fachportal-gesundheit.de/index.php?content=news

Aus den Yahoo-Nachrichten vom 29.4.2011:

Auch im Pharmaziebereich treten ab dem 1. Mai zwei Neuerungen in Kraft. Die erste Änderung betrifft alternative Heilmittel: Ab Montag gilt eine neue EU-Richtlinie, die die Verwendung von Heilpflanzen und zugehöriger Arzneien einschränken soll. Denn von nun an werden Zubereitungen aus Pflanzen und Kräutern als medizinische Produkte definiert, nicht mehr als Naturheilmittel. Die Konsequenz ist, dass diese Produkte eine medizinische Zulassung benötigen – die teuer und zeitaufwändig ist. Den Anbietern von alternativen Heilmitteln fehlen jedoch die dafür notwendigen finanziellen Mittel, über die große Pharma-Unternehmen verfügen. Eine Folge könnte sein, dass demnächst einige Produkte vom Markt verschwinden. In Deutschland stößt diese Entscheidung teilweise auf großen Widerspruch: Bereits 120.000 Bürger haben nach Informationen des „Wochenblatts“ eine Petition an das Europaparlament unterschrieben, indem sie den Stopp der Richtlinie fordern. Dass einige Mittel wie Eukalyptusöl, Baldrianextrakt und Artischockenblätter ab kommenden Montag für den Verkauf außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfte den Protestierenden nur ein schwacher Trost sein.

http://de.news.yahoo.com/34/20110429/twl-das-aendert-sich-am-1-mai-6ae0455.html

contra:

http://heilpflanzen-info.ch/cms/blog/archive/2010/11/12/naturheilkunde-irrefuhrende-petition-gegen-angebliches-heilpflanzen-verbot.html

http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml

http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.com/2011/04/falschverstandener-aktionismus-erneute.html

Hier ist noch eine offizielle Stellungnahme des Heilpraktikerfachverbands:
http://www.heilpraktiker.org/ftp_pdf/meldungen_3_11_10/PANIKMACHEGILTNICHT.pdf

Hier einige Kommentare:

So wie es sich darstellt ist die Petition zum momentanen Zeitpunkt wohl eher unsinnig – denn das Kind ist schon längst in den Brunnen gefallen. Allerdings sehe ich die Direktive von 2004/2005 nicht ganz so harmlos, wie sie bei Hoax Info dargestellt wird. Fakt ist, dass viele langjährig bewährte Mittel aus dem Handel seither verschwunden sind, weil sich die Hersteller die Zulassung nicht leisten konnten. Und was wir durchaus auch sehen können, ist eine „Politik“ im Gesundheitswesen und bei den Krankenkassen, die eindeutig immer mehr natürliche Heilmittel und Heilverfahren einschränkt und Chemie bevorzugt. Die Pharmalobby ist durchaus sehr aktiv auf allen politischen Ebenen und die Naturheilkunde kann tatsächlich jede nur mögliche Unterstützung brauchen. Ob diese E-Petition so allerdings der richtige Weg dazu ist, ist die wohl die Frage…

Herzliche Grüße Barbara

——

ist das die Petition, die schon letztes Jahr durchs Netz gewabert ist und zu der man „Hintergründe“ bei der Veronica Carstens Stiftung lesen kann?
demnach gehts nicht ums Verbot von europäischen Heilpflanzen, sondern ums Verbot des Imports irgendwelcher chinesischer Pflanzen und-Zubereitungen, oft mit Schwermetallbeigeschmack.

Christine R.

——

Gegen die EU THMPD Directive 2004/24
(THMPD = Traditional Herbal Medicinal Products Directive),
From: Johannes Holey [mailto:johannes-holey@gmx.de]
Sent: Monday, April 18, 2011

Liebe Freunde und Interessenten!

Wir dachten, mit der Petition zum 1. April 2011 hätten wir den Erlaß gegen die
natürlichen Heilmittel gestoppt. Leider hatte es keinen Einfluß auf die Korrupto-kratie in Brüssel. Wir bitten Euch nochmals um Eure Unterschrift, um die eng-lische Initiative ANH (Alliance for Natural Health) zu unterstützen, die £ 90.000 (= EU 101.683) gesammelt hat, um die EU wegen Missbrauchs ihrer Autorität zu verklagen. Was ihr jedoch fehlt, sind eine Menge Unterschriften für die Petition. Es sind bereits über 200.000, jedoch um eine EU wirksame Petition zu erwirken, müssen es viel mehr sein: laut EU-Vertrag 1 Million für gesamt Europa. Und das geht mit Hilfe dieser Aktion sehr schnell, wenn jeder, der verstanden hat, worum es hierbei geht, unterzeichnet.

Worum geht es?
Um die EU – Richtlinie mit dem Namen THMPD (Traditional Herbal Medicinal Products Directive), die am 30. April 2011 in Kraft treten soll.

Was sagt diese Direktive nun aus und warum ist sie so gefährlich? Die Direktive 2004/24/EU der Europäischen Union zwingt der Herstellung natürlicher Pflanzen-präparate ein neues Prüfungsverfahren auf, welches sich ausschließlich große Pharmakonzerne leisten können, nicht aber die Hersteller, die die Pflanzen noch nach althergebrachter und überlieferter Manier herstellen. Die EU fordert von kleinen Herstellern die gleichen Studien und Prüfungen, wie von den großen Pharmaherstellern. Verfahren, die pro Mittel/Pflanze zwischen £ 80.000 (EU 90.385) und £ 150.000 (EU 169.475) und mehr kosten. Das ist horrender Wahn-sinn und das Aus für viele gute Mittel. Es ist das gleiche Drama, wie damals mit der Homöopathie…

Wohin uns das führt?
In Kanada gibt es bereits ein Gesetz, welches den Anbau von aromatischen Kräutern im eigenen Garten untersagt. Kräuter wie Rosmarin und Knoblauch stehen nun auf der Abschussliste! Dahin also führt uns das, zur Zwangsbevormundung bis in die kleinsten Bereiche.

Was steht hinter diesem gnadenlosen Rundumschlag? Die immer häufiger werdenden Skandale und Prozesse gegen die Pharmaindustrie, der enorme Schadensersatzklagen drohen und ebenfalls das Verbot für einige ihrer tödlichen Gift-extrakte, hochstaplerischer weise „Medizin“ genannt. Um nur einige der letzten Zeit zu nennen: VIOXX® AVANDIA® MEDIATOR® und kürzlich BUFLOMEDIL®.

Sehen Sie sich bitte das Video an und unterzeichnen Sie die Petition. Es ist wirklich dringend, denn die ANH hat keine europäische Bewegung, die sie bei dieser großen Aktion unterstützt. Wenn Sie sich nicht rühren, können die „Herren“ in Brüssel mit Recht sagen, dass ja wohl jeder für diese Richtlinie war, denn niemand habe Einspruch erhoben, als es möglich war. Diesen Gefallen wollen wir dieser Brut nun wirklich nicht tun, oder?

Deshalb, bitte unterzeichnen Sie die Petition und helfen Sie, diesen Aufruf weiter zu verbreiten. Wir haben eine Chance! Durchaus! Und unterzeichnen ist das Mindeste, was Sie tun können – für sich selbst und Ihre Kinder. Vielen Dank!

Click hier auf den engl. Link: http://savenaturalhealth.eu/ – auf deutsch: http://www.savenaturalhealth.de/

hier gefunden: http://www.aliasinfo.ch/Gesundheit/kraeuter-heilmittelverbot%20in%20der%20eu.htm

Standard

19 Gedanken zu “Was ist dran am Heilpflanzenverbot?

  1. Hi Ron, gute Idee, das zur Diskussion zu stellen.
    Ich habe gerade im KursKontakte-Archiv der Jahre 2003-2005 recherchiert, weil wir damals etwas zu der Sache gebracht haben.

    Der eigentliche „Skandal war im Jahr 2004 die 10. Arzneimittelgesetznovelle, die extrem aufwendige Zulassungsverfahren für Naturheilmittel verlangt hat. Die Zeitschrift KursKontakte, Vorgängerin des neuen Magazins Oya, war damals eine der wenigen, die im Vorfeld einen kritischen Artikel dazu veröffentlicht hat. Er ist noch online nachzulesen unter: http://www.kurskontakte.de/article/show/article_40d824c194b44.html

    Aufgrund des Protests vieler kleinerer Hersteller, wurde nachträglich jedoch ein vereinfachtes Verfahren zugelassen. Darübe reflektierte der Heilpraktiker Kurt Staudinger in einer der folgenden Ausgaben:
    http://www.kurskontakte.de/article/show/article_40d824c194b44.html

    Ich bin sehr für eine europäische Bewegung zur Stärkung von Naturheilkunde und Proteste gegen die Pharmalobby, aber eine wirksame Kampagne müsste im Vorfeld sauber recherchiert sein, sonst geht das nach hinten los …
    Wie könnte hier eine wirklich gute Aktion gestaltet sein?

    Herzliche Grüße,
    Lara

  2. Nun, wenn an der Richtlinie etwas dran ist, die ja wohl schon seit 2004 existieren soll, dann müsste es doch entsprechende Gesetzestexte geben, die man einsehen kann. Wo sind denn die? Wenn ich z.B. nach „THMPD 2004/24/EG“ googele, dann kommen nur Seiten mit Panikmache zu dem Thema. Der Begriff „THMPD 2004/24/EG“ scheint eine Erfindung zu sein. Eine tatsächlich seit 2004 existierende Richtlinie gibt es hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0024:DE:HTML und ich kann da nichts von einem „Verbot für Heilpflanzen“ entdecken.

  3. Carmentalis schreibt:

    http://www.naturundmedizin.de/wuu/nachrichten/index.php?id=272 eine vertrauenswürdige Seite wie ich finde …..

    ….. Was wenig bekannt ist: Die EU-Richtlinie ist in Deutschland schon umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat „das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ und damit die 15. AMG-Novelle am 18. Juli 2009 bereits verabschiedet und in das Arzneimittelgesetz eingebunden. Seitdem wird die Richtlinie hierzulande angewendet……

  4. Hallo,
    der erste Link oben verweist auf die gesetzliche Situation, die sich hinter der EU-Richtlinie verbirgt. Dies ist nun einmal FAKT!!! Und wird durch die schlecht durchdachte Petition nicht geändert werden können. ABER: Vielleicht sind die Menschen dadurch hellhöriger geworden und kümmern sich zukünftig besser um anstehende Gesetzesänderungen und Anträge im EU-Parlament, einem Parlament, das nicht demokratische gewählt wird, sondern nach Landesinteressen, zu denen auch wirtschaftliche gehören, personell bestückt wird. Im Stillen werden von Bürokraten Richtlinien und Verordnungen erlassen, die unsere Freiheit massiv einschränken und zwar in allen Bereichen. Wir haben nicht einmal die Möglichkeit EU-Richtlinien zu beeinflussen, außer man erlaubte uns die Abgeordneten durch demokratische und parteiunabhängige Wahlen dorthin zu schicken.Um solche Denkanstöße zu geben, sind Netzwerke unumgänglich und wenn sie auch nur durch eine falsch formulierte und viel zu späte Petition erfolgen.
    Andreas GRUSS vom Institut für Gesundheitsprävention

  5. Carmen Ziegler schreibt:

    Hallo, ich möchte nur an dieser Stelle auf eine Kampagne von http://www.avaaz.org
    hinweisen. Dort kann man unterzeichnen, wenn man sich einem kurzfristigen
    Protest anschließen will.
    Die Seite lohnt sich für diejenigen, die zu aktuellen Themen in einem großangelegten Netzwerk politisch aktiv werden wollen.

    Zusätzlich wird es allerdings in Zukunft wichtig sein, dass der Souverän selbst
    (d.h. die Bürger Europas – oder die Bürger einzelner Mitgliedsstaaten)
    eigene Gesetze entwerfen und via Volksbegehren und Volksentscheid zur
    Abstimmung bringen kann. So ist es jedenfalls in Deutschland in unserem
    Grundgesetz bereits vorgesehen : siehe GG Art.20,2.
    Genaueres ist zu erfahren unter http://www.impuls21.net
    http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de

    Wichtig ist hierbei, dass es eine sog. Medienbedingung gibt – d.h. die Medien
    garantieren im Falle eines Volksentscheids über das PRO und CONTRA gleichberechtigt
    zu berichten !

    Gestalten wir unsere Welt! Werden wir mündige Bürger!

    Grüsse!
    Carmen Ziegler

    • hans-im-glueck schreibt:

      Es sollte schon allgemein bekannt sein, dass AVAAZ eine „Trojaner-Organisation“ ist. Lest wer sich dort als „führende Mitarbeiter“ geriert und woher die Leute kommen bzw. wer sie ausgebildet hat – das sollte genügen, um zu verstehen, wes Geistes Kind diese Leute sind.
      Gruss an alle

      • Lieber „Hans im Glück“,
        ich finde es sehr unseriös, dass du hier mit Pseudonym auftrittst. Außerdem gefällt mir die flapsige Aussage „Es sollte schon allgemein bekannt sein“ überhaupt nicht. Das klingt wie: „Wer das noch nicht weiß, ist ja eh ein Dummkopf“.
        Ich weiß davon nichts, dass Avaaz eine Trojaner-Organisation ist.
        Wenn Du schon solche Anschuldigen ausstreust, wie wäre es dann mal mit Belegen?
        Mir scheint, du bist einer von den esoterischen Verschwörungstheoretikern, die überall nur ihre Gülle drübergießen müssen, um sich wichtig zu machen.

  6. Dagmar Neubronner schreibt:

    Interessant! Ich habe die Aufforderung zu dieser Petition insgesamt sicher an die 10 mal von verschiedensten Seiten erhalten, und obwohl ich sonst viele solche Aktionen unterzeichne, hatte ich hier ein komisches Gefühl und habe alle Einladungen zum Unterzeichnen weggeklickt.
    Es ist klar, dass alle Naturheilweisen und sogar normale gesunde Lebensmittel seit langem über den Codex Alimentarius u.a. stark angegriffen werden. Gleichzeitig ist es ein altbewährtes und ständig zu beobachtendes Mittel, den Widerstand gegen einen tatsächlichen, bedrohlichen Missstand in Verruf zu bringen, indem man übertriebene/ unsachliche/ falsche Kritik/Protest lanciert, deren Unkorrektheit man dann aufdecken kann, so dass die Protestierenden beschämt sind und das ganze Thema als Spinnerei abgehakt werden kann. Ich richte mich da nach meinem Gefühl (wenn ich das alles recherchieren wollte, käme ich nicht zu meiner eigentlichen Arbeit), und wenn ein solcher Text Angst und Panikmache nutzt und ich tief einen Widerstand spüre, vertraue ich auf diese Wahrnehmung.

  7. saleema schreibt:

    Hallo, Zusammen! Also, es wird sicherlich nicht verboten sein, Kamille im Garten anzupflanzen … diese aber als Heilpflanze zu verkaufen, wenn sie nicht durch langwierige, teure, erschwerte Pfüfverfahren gegangen ist, und mit Zertifikat versehen ist, wohl schon … .

    So wie Stevia nicht als Süssungsmittel verkauft werden darf, wird es mit vielen anden alternativen Arzeneimitteln sein…

    Natürlich ist die Lobby daran interessiert, das alles als Hoax oder ähnliches zu verleudmen…ist ja in ihrem interesse dass die Gesetzte durchkommen….

    Wenn man sich die links duchliest,kann man sich eigendlich sein Bild machen…

    Und ehrlich gesagt lieber eine Unterschrift mehr als eine fehlende …
    Ich traue diesen Lobbys vieles zu. Sie versuchen, die dafür aufstehen und sich einig sind, uns zu spalten, uns als sog. „Nicht-oder Schlechtinformierte“ hinzustellen, oder als „Leichtgläubige“ usw.
    Seid vorsichtig, Leute, die Lobbys sind stark!

    Wir, die Zivilgeseellschaft kann sie aber noch bremsen. Es wurden 90 000 Pfund gesammelt, und Rechtsanwälte eingeschaltet. Wenn wir nur unterschreiben, haben wir schon viel dafür getan, um dem Nachdruck zu verleihen.
    Grüße Saleema

    Und solche Leute fragen ob sie sich informiert haben, und woher diese INfo kommt….diese Pharmalobby ist mächtig !!!!!!!!

  8. Eine kompetente deutsche Heilpraktikerin hat ir die Stellungnahme der Arzneimittelkomission deutscher Heilpraktiker ztu dem Thena zukommen lassen. Die Gesetze sind seit 2004 in Kraft. Hier die Stellungnahme:

    Die EU-Richtlinie zu traditionellen
    Planzenpräparaten ( THMPD, bzw.
    RICHTLINIE 2004/24/EG DES EUROPÄISCHEN
    PARLAMENTS UND DES
    RATES vom 31. März 2004 zur Änderung
    der Richtlinie 2001/83/EG zur
    Schaffung eines Gemeinschaftskodexes
    für Humanarzneimittel hinsichtlich
    traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
    ), die schon seit vielen Jahren in
    den europäischen Ländern umgesetzt
    wird und bis 2011 endgültig wirksam
    wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren
    umgesetzt und wirksam.
    Dies ist durch die Novellen des Arzneimittelgesetzes
    ( AMG ) aus den Jahren
    2005 und 2009 geschehen, wobei
    die rechtliche Situation, die in
    Deutschland eine Zulassung oder Registrierung
    von Arzneimitteln vorschreib
    schon auf das Arzneimittelgesetz
    aus dem Jahr 1976 zurück gehen.
    Für alle Arzneimittel gab es die
    Möglichkeit der Zulassung, wobei der
    pharmazeutische Unternehmer dazu
    Unterlagen und Studien zur Wirksamkeit,
    zur Herstellung und zur Unbedenklichkeit
    des Arzneimittels vorlegen
    musste. Bei allen Arzneimitteln
    wurde die nachgewiesene Wirksamkeit
    im Rahmen der Zulassung mit der Unbedenklichkeit,
    also dem potentiellen
    Risiko verglichen. Diese Risikoabwägung
    war eine der maßgeblichen Lehren
    aus dem Conterganskandal der
    siebziger Jahre.
    Bei pflanzlichen und homöopathischen
    Arzneimitteln, musste aufgrund
    des nachweislich geringeren Risikos
    aber nicht der hohe Standart der pharmakologischen
    und klinischen Studien
    erfüllt werden, sondern es konnten die
    Pflanzen- bzw. Stoffbeschreibungen
    im Rahmen der Monographien der
    Kommission E ( Pflanzen ) und D ( Homöopathika
    ) verwendet werden. Die
    Anwendungsgebiete waren dann allerdings
    auf Grund der nicht druch klinische
    Studien belegten Wirksamkeit
    auch i.d.R. auf leichtere Anwendunsgebiete
    beschränkt.
    Bei den homöopathischen Einzelmitteln
    ( z.B. Calcium carbonicum C
    30 ) bestand von jeher das Problem des
    Wirksamkeitsnachweises für eine bestimmte
    Anzahl von Anwendungsgebieten,
    da solche Einzelmittel ja nach
    den Regeln der Homöopathie angewandt,
    nicht nur bei bestimmten
    Krankheiten verordnet werden, sondern
    im Rahmen der ganzheitlichen
    Betrachtung.
    Um auch diese Arzneimittel zu erhalten,
    hat schon damals der Gesetzgeber
    die Möglichkeit der Registrierung
    von Arzneimitteln ermöglicht.
    Zur Registrierung musste der pharamazeutische
    Unternehmer keinen
    Wirksamkeitsnachweis liefern, sondern
    lediglich die korrekte Herstellung
    ( nach dem HAB, dem homöopathischen
    Arzneibuch ) und die Unbedenklich
    belegen, was bei hohen Potenzen
    alleine schon auf der Basis des
    Verdünnungsgrades ( Potenzierung )
    geschieht. Nach und nach haben sich
    aber nicht nur homöopathische Einzelmittel
    der Registrierung unterzogen,
    sondern auch immer mehr homöopathische
    Komplexmittel.
    Für den Heilpraktiker war aber immer
    schon in erster Linie wichtig, dass
    er die Arzneimittel auf dem Markt zur
    Verfügung hatte, denn wo er diese Arzneimittel
    eingesetzt hat, war ihm als
    dem Behandler frei gestellt. Im Rahmen
    der Nachzulassungen der pflanzlichen
    Arzneimittel sind eine große der
    bewährten Präparate an den Standardanforderungen
    an Arzneimittel gescheitert,
    was innerhalb der Heilpraktikerschaft
    mit großen Unmut zur
    Kenntnis genommen wurde.
    Bei allen individuellen Rezepturen
    aus Pflanzen und Pflanzenbestandteilen,
    aber auch bei individuellen Rezepturen
    aus homöopathischen Arzneimitteln
    gab es keine Beschränkungen,
    da dies der Apotheker in seiner eigenen
    Sachkunde herstellen konnte. Der
    ganze Bereich des Arzneimittelgesetzes
    bei den zugelassenen und registrierten
    Arzneimitteln bezieht sich
    ausschließlich auf Fertigarzneimittel.
    Nachdem im Rahmen der europäischen
    Harmonisierung immer mehr
    Rechtsregularien in der Europäischen
    Union vereinheitlicht wurden, haben
    sich Rat und Parlament nach und nach
    zu einem einheitlichen europäischen
    Recht durchgarbeitet und dabei im
    wesentlichen auch deutsche Gesetze
    und Verordnungen zur Grundlage des
    europäischen Rechts gemacht.
    Die Europäische Richtlinie
    2004/24/EG die die Richtlinie
    2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes
    für Humanarzneimittel
    im Bereich der traditionellen
    pflanzlichen Arzneimittel ändert überträgt
    die deutsche Arzneimittelgesetzgebung
    in vielen Punkten auf ganz Europa.
    Eine wirkliche Verbesserung für
    die Pflanzenheilkunde in Deutschland
    ist die Möglichkeit der Registrierung
    für traditionelle Pflanzenpräparate,
    wodurch diese ähnlich der homöopathischen
    Registrierung auch ohne eine
    umfangreich belegte Wirksamkeit auf
    den markt kommen dürfen. Wie bei
    homöopathischen Arzneimittel muss
    die korrekte Herstellung und Unbedenklichkeit
    aber vom pharmazeutischen
    Unternehmer nachgewiesen
    werden. Alle Vorschriften dieser EU
    Richtlinien sind von deutschen Gesetzgeber
    bereits im Arzneimittelgesetz
    vollständig umgesetzt worden.
    Aus diesem Grund wird sich im
    April 2011, wenn allle europäischen
    Mitgliedsstaaten die EU Richtlinie aus
    2004 umgesetzt haben müssen, in
    Deutschland auch nichts im Verhältnis
    zur jetzigen Situation ändern. Ein Verbot
    von Heilpflanzen ist nach deutschem
    Recht auch gar nicht möglich,
    denn wenn eine Arzneipflanze ein Risiko
    darstellen würde besteht das System
    zur Risikominimierung in dr der
    Unterstellung unter die Apothekenpflicht,
    Verschreibungspflicht und im
    Extremfall unter das Betäubungsmittelgesetz.
    Die Einzelverordnung von einzelnen
    Pflanzen oder Pflanzenteilen im
    Rahmen eines individuellen Rezeptes
    Die Europäische Richtlinie für traditionelle pflanzliche
    Arzneimittel beinhaltet kein Verbot von Heilpflanzen
    durch den Heilpraktiker bleibt genauso
    erhalten, wie die Möglichkeit, dass
    jeder Bürger sich ein individuelles Teerezept,
    oder eine individuelle Tinktur
    in der Apotheke mischen lassen kann.
    Es liegt in Verwantwortung des verordnenden
    Heilpraktikers und des abgebenden
    Apothekers, dass keine gefährlichen
    oder giftigen Pflanzen oder
    Pflanzenteile verordnet werden. Der
    Heilpraktiker kann sich neben der entsprechenden
    Literatur auch an den
    Monographien der Komm. E orientieren.
    Auch eine Mischung von Vitaminen
    oder Mineralstoffen in den pflanzlichen
    Arzneimitteln ist zulässig, sofern
    deren Unbedenklichkeit ausreichend
    nachgewiesen wurde und sie
    die Wirkung der pflanzlichen Wirkstoffe
    ergänzt.
    Pflanzen, die keine Tradition als
    Heilpflanzen haben und z.B. als Gewürze
    und Kräuter in den Handel gebracht
    werden, aber als Heilpflanzen
    verordnet werden sind hier ebenfalls
    nicht reglementiert. Eine Pflanze eine
    Heilwirkung zuzuschreiben, die nicht
    durch eine Monographie der Komm. E
    gelegt ist, berührt allerdings dann den
    Bereich des Heilmittelwerbegesetzes.
    Pflanzenkombinationen zu mischen
    und als Arzneimittel in den Verkehr
    zu bringen ist in Deutschland seit
    vielen Jahren verboten, wobei sich
    auch hier rechtlich nichts ändert.
    Nahrungsmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel,
    die mit einer entsprechenden
    therapeutischen Anwendung
    verordnet werden, fallen sobald es sich
    eindeutig um Arzneimittel handelt
    ebenfalls schon seit langem unter das
    Arzneimittelrecht. Der Zustand, dass
    die Aufsichtsbehörden in solchen Fällen
    oft nicht schon in den vergangenen
    Jahren eingegriffen haben, ändert
    nichts an der eindeutigen rechtlichen
    Situation.
    Für die Hintergrundinformation kann
    es sinnvoll sein, sich die Richtlinie
    2004/24/EG des Europäischen Parlaments
    und des Rates vom 31. März
    2004 durchzulesen.
    http://eur-lex.europa.eu/LexUri-
    Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:13
    6:0085:0090:de:PDF
    Arne Krüger
    Stellv. Sprecher der
    Arzneimittelkommission der
    deutschen Heilpraktiker
    Arzneimittelkommission (AMK)
    der deutschen Heilpraktiker
    Maarweg 10, 53123 Bonn
    Tel.: (0228) 96 28 99 00, Fax: (0228) 96 28 99 01
    E-Mail: amk@ddh-online.de
    http://www.ddh-online.de/amk

  9. Hallo an Alle,
    ich möchte mich nur mal schnell für die vielen hilfreichen und sachlichen Informationen und Links bedanken. Super!!!

    Herzliche Grüße Johanna Borde

  10. Von einem unserer Freunde haben wir diese Info zurückbekommen. Da geht es um die englichse Initiative. Ansonsten möchte ich mich sehr dem anschließen, was Lara oben geschrieben hat.

    Liebe Elisabeth, lieber Peter –

    von euch habe ich die Mail bekommen, bitte sendet meine Mail ebenfalls
    weiter:

    auch ich bin gegen die Macht der großen Konzerne, aber ich bin auch _sehr_ für klaren Menschenverstand. Letzterer sagt ganz klar, dass ihr da leider einem E-Mail-Sammelverfahren aufgesessen seid bzw. selbiges mit Inbrunst weiter empfohlen habt denn:

    1. diese Seite hat keinerlei Impressum, nur eine Adresse

    2. gibt man diese Adresse in Google Maps ein, dann landet man auf einem Autobahnzubringer, 5 Kilometer südöstlich von Brüssel. Mitten im Wald.

    3. der Verantwortliche für die .de- Seite http://www.savenaturalhealth.de ist laut denic ein: taddee twarowski (zweifellos ein pseudonym)
    Adresse: 15 rue de tolbiac PLZ: 75013 Ort: paris

    4. der Verantwortliche für die .eu-Seite ist:
    Marc Galland, 17 rue de la tombe issoire, 75014 Paris

    5. diese .eu-Seite wurde am 2. März 2011 angemeldet, ist also blitzelfrisch und kann also bis zum 30. April unmöglich 1 Million Unterschriften bringen.

    6. die .de -Seite wurde sogar erst am 14.04. registriert

    7. und dann gibt es noch die offizielle Stelle für Falschmeldungen beui der TU-Berlin. Und siehe da – da ist schon unsre Petition:
    http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml

    Erst Prüfen, dann signieren!
    Grüße,
    Claus

  11. Wenn ich mir die Meldung von der TU Berlin durchlese, die von allen Kritikern als Quelle genommen wird und diesen Satz lese, dann muss ich mich schon wundern, was das für Leute wohl geschrieben haben:

    „Selbst wenn an der Sache etwas dran wäre – E-Petitionen ändern nichts.
    Petitionen sind ihrem Wesen nach kein Mittel der Basisdemokratie sondern ein Relikt der Feudalherrschaft.“

    Wer die e-Petition zum Grundeinkommen von Susanne Wiest mitbekommen hat, weiß, dass das schon etwas bewirkt. Ihre Petition musste sogar im Bundestag debattiert werden. Auch wenn das Thema umstritten ist, oder auch wenn es zuwenige unterzeichnet haben (der Server des Bundestages ist zeitweise zusammengebrochen, weil zu viele Menschen online waren). Das zeigt ja nur, dass wir für basisdemokratische Prozesse noch nicht reif sind, weil zu wenige Leute sich beteiligen.
    Solche Beiträge wie die von den Hoax-Info sind eher geeignet, das wenige Engangement von Menschen, das es gibt, auch noch zu blockieren.

    Der Verweis auf den Telepolis-Artikel von Peter Mühlbauer (http://www.heise.de/tp/artikel/32/32406/1.html) als Beleg dafür erscheint mir auch sehr dürftig. Was soll ein einzelner Artikel eines Herrn Mühlbauer (natürlich müsste ich jetzt hier wieder weiterrecherchieren, wer das ist, was ich aus Zeitgründen nicht leisten möchte) hier als Beleg bringen, um das basisdemokratische Mittel der Petition oder Bürgerinitiative und die Bemühungen von Hunderttausenden von Menschen als sinnlos oder nutzlos bewerten zu dürfen.

    Bei den Betreibern des Hoax-Infos handelt es sich um Informatiker und Techniker, die sich ansonsten mit Viren, Trojanern und Software beschäftigen.

    Ich glaube nicht, dass hier dem guten Namen der TU Berlin angemessen Rechnung getragen wird. Bloß weil jemand diesen Namen benutzt, muss er noch lange nicht seriös oder qualifiziert sein, um das Thema Naturheilkunde oder Demokratie zu beurteilen.

    Davon abgesehen zeigt der Artikel in Kurskontakte von Kurt Staudinger (
    http://www.kurskontakte.de/article/show/article_40bc4a3fb0523.html), das es wohl in Deutschland vor der EU-Verordnung noch schlimmer herging. Das hat aber auch zu wenige Leute interessiert.

  12. saleema :
    Hallo, Zusammen! Also, es wird sicherlich nicht verboten sein, Kamille im Garten anzupflanzen … diese aber als Heilpflanze zu verkaufen, wenn sie nicht durch langwierige, teure, erschwerte Pfüfverfahren gegangen ist, und mit Zertifikat versehen ist, wohl schon … .
    So wie Stevia nicht als Süssungsmittel verkauft werden darf, wird es mit vielen anden alternativen Arzeneimitteln sein…
    Natürlich ist die Lobby daran interessiert, das alles als Hoax oder ähnliches zu verleudmen…ist ja in ihrem interesse dass die Gesetzte durchkommen….
    Wenn man sich die links duchliest,kann man sich eigendlich sein Bild machen…
    Und ehrlich gesagt lieber eine Unterschrift mehr als eine fehlende …
    Ich traue diesen Lobbys vieles zu. Sie versuchen, die dafür aufstehen und sich einig sind, uns zu spalten, uns als sog. „Nicht-oder Schlechtinformierte“ hinzustellen, oder als „Leichtgläubige“ usw.
    Seid vorsichtig, Leute, die Lobbys sind stark!
    Wir, die Zivilgeseellschaft kann sie aber noch bremsen. Es wurden 90 000 Pfund gesammelt, und Rechtsanwälte eingeschaltet. Wenn wir nur unterschreiben, haben wir schon viel dafür getan, um dem Nachdruck zu verleihen.
    Grüße Saleema
    Und solche Leute fragen ob sie sich informiert haben, und woher diese INfo kommt….diese Pharmalobby ist mächtig !!!!!!!!
    </blockquote

    Ich würde hier genau aufpassen und die Zeit abwarten und ob DU dann noch die Kamille im Garten anpflanzen darfst.

    Was ich selber weiß ist, wir hatten mal einige Ephedra Stauden oder Sträucher im Garten. Galten damals als Heilkräuter und Stimulanzmittel. Keine hatte was dagegen, bis die Regierung darauf kamm dieses Kraut in das BTMG zu verlagern und somit es Ilegal ist diese Kraut zu besitzen. Da es nach Gesetz jetzt eine Droge ist. Allerdings gehört es immer noch zu den Heilkräutern.

    Es verschiebt sich alles zu den Lobyisten.
    Wie war es mit der Schweinegrippe?
    Was keiner heute weiß, das Impfmittel ist jetzt mit der normalen Grippeimpfung gemischt. Sowas wird verschwiegen. Es geht nur noch um das Große Geld.
    Wenn die Heilkräuter verschwinden, geht es an die Lebensmittel. Lebensmittel sind zum Essen und nicht zum Heilen. Wenn Du ein Gebrechen hast, dann sollst Du dieses Schlucken.

    Das ist meine Meinung dazu.

    • Liebe Barbara,
      vielen Dank für diesen aufklärenden und fundierten Artikel von Michael Gienger. Ich schätze mal, das trifft den Nagel auf den Kopf. Verharmlosung aller Orten, selbst von seiten der Naturheilverbände. Und klammheimlich verschwinden die einfachen Naturheilmittel vom Markt.

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