Liebe Tattva Viveka-LeserInnen,
vor einer Woche habe ich die Meldung zum Heilpflanzenverbot verschickt. Daraufhin erreichten mich einige Mails, die die Meldung als Falschmeldung (Hoax) deklarierten.
Wiederum andere Empfänger des Newsletters schickten mir zusätzliche Informationen zu dem Heilpflanzenverbot, die davon ausgehen, dass es sich hier sehr wohl um einen Angriff auf die freie Verwendung von Naturheilmittel handelt.
Da ich gerade in der Endphase der neuen Tattva-Ausgabe bin, die am Montag in Druck geht, habe ich keine Zeit, das in der Tiefe zu recherchieren. Ich würde mich deshalb freuen, wenn zahlreiche Menschen hier zu dem Blog Kommentare posten würden. So können wir vielleicht gemeinsam herausarbeiten, was denn nun an der Sache dran ist.
Hier die Links zum Thema, die mich seither erreichten:
pro:
http://www.fachportal-gesundheit.de/index.php?content=news
Aus den Yahoo-Nachrichten vom 29.4.2011:
Auch im Pharmaziebereich treten ab dem 1. Mai zwei Neuerungen in Kraft. Die erste Änderung betrifft alternative Heilmittel: Ab Montag gilt eine neue EU-Richtlinie, die die Verwendung von Heilpflanzen und zugehöriger Arzneien einschränken soll. Denn von nun an werden Zubereitungen aus Pflanzen und Kräutern als medizinische Produkte definiert, nicht mehr als Naturheilmittel. Die Konsequenz ist, dass diese Produkte eine medizinische Zulassung benötigen – die teuer und zeitaufwändig ist. Den Anbietern von alternativen Heilmitteln fehlen jedoch die dafür notwendigen finanziellen Mittel, über die große Pharma-Unternehmen verfügen. Eine Folge könnte sein, dass demnächst einige Produkte vom Markt verschwinden. In Deutschland stößt diese Entscheidung teilweise auf großen Widerspruch: Bereits 120.000 Bürger haben nach Informationen des „Wochenblatts“ eine Petition an das Europaparlament unterschrieben, indem sie den Stopp der Richtlinie fordern. Dass einige Mittel wie Eukalyptusöl, Baldrianextrakt und Artischockenblätter ab kommenden Montag für den Verkauf außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfte den Protestierenden nur ein schwacher Trost sein.
http://de.news.yahoo.com/34/20110429/twl-das-aendert-sich-am-1-mai-6ae0455.html
contra:
http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml
http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.com/2011/04/falschverstandener-aktionismus-erneute.html
Hier ist noch eine offizielle Stellungnahme des Heilpraktikerfachverbands:
http://www.heilpraktiker.org/ftp_pdf/meldungen_3_11_10/PANIKMACHEGILTNICHT.pdf
Hier einige Kommentare:
So wie es sich darstellt ist die Petition zum momentanen Zeitpunkt wohl eher unsinnig – denn das Kind ist schon längst in den Brunnen gefallen. Allerdings sehe ich die Direktive von 2004/2005 nicht ganz so harmlos, wie sie bei Hoax Info dargestellt wird. Fakt ist, dass viele langjährig bewährte Mittel aus dem Handel seither verschwunden sind, weil sich die Hersteller die Zulassung nicht leisten konnten. Und was wir durchaus auch sehen können, ist eine „Politik“ im Gesundheitswesen und bei den Krankenkassen, die eindeutig immer mehr natürliche Heilmittel und Heilverfahren einschränkt und Chemie bevorzugt. Die Pharmalobby ist durchaus sehr aktiv auf allen politischen Ebenen und die Naturheilkunde kann tatsächlich jede nur mögliche Unterstützung brauchen. Ob diese E-Petition so allerdings der richtige Weg dazu ist, ist die wohl die Frage…
Herzliche Grüße Barbara
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ist das die Petition, die schon letztes Jahr durchs Netz gewabert ist und zu der man „Hintergründe“ bei der Veronica Carstens Stiftung lesen kann?
demnach gehts nicht ums Verbot von europäischen Heilpflanzen, sondern ums Verbot des Imports irgendwelcher chinesischer Pflanzen und-Zubereitungen, oft mit Schwermetallbeigeschmack.
Christine R.
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Gegen die EU THMPD Directive 2004/24
(THMPD = Traditional Herbal Medicinal Products Directive),
From: Johannes Holey [mailto:johannes-holey@gmx.de]
Sent: Monday, April 18, 2011
Liebe Freunde und Interessenten!
Wir dachten, mit der Petition zum 1. April 2011 hätten wir den Erlaß gegen die
natürlichen Heilmittel gestoppt. Leider hatte es keinen Einfluß auf die Korrupto-kratie in Brüssel. Wir bitten Euch nochmals um Eure Unterschrift, um die eng-lische Initiative ANH (Alliance for Natural Health) zu unterstützen, die £ 90.000 (= EU 101.683) gesammelt hat, um die EU wegen Missbrauchs ihrer Autorität zu verklagen. Was ihr jedoch fehlt, sind eine Menge Unterschriften für die Petition. Es sind bereits über 200.000, jedoch um eine EU wirksame Petition zu erwirken, müssen es viel mehr sein: laut EU-Vertrag 1 Million für gesamt Europa. Und das geht mit Hilfe dieser Aktion sehr schnell, wenn jeder, der verstanden hat, worum es hierbei geht, unterzeichnet.
Worum geht es?
Um die EU – Richtlinie mit dem Namen THMPD (Traditional Herbal Medicinal Products Directive), die am 30. April 2011 in Kraft treten soll.
Was sagt diese Direktive nun aus und warum ist sie so gefährlich? Die Direktive 2004/24/EU der Europäischen Union zwingt der Herstellung natürlicher Pflanzen-präparate ein neues Prüfungsverfahren auf, welches sich ausschließlich große Pharmakonzerne leisten können, nicht aber die Hersteller, die die Pflanzen noch nach althergebrachter und überlieferter Manier herstellen. Die EU fordert von kleinen Herstellern die gleichen Studien und Prüfungen, wie von den großen Pharmaherstellern. Verfahren, die pro Mittel/Pflanze zwischen £ 80.000 (EU 90.385) und £ 150.000 (EU 169.475) und mehr kosten. Das ist horrender Wahn-sinn und das Aus für viele gute Mittel. Es ist das gleiche Drama, wie damals mit der Homöopathie…
Wohin uns das führt?
In Kanada gibt es bereits ein Gesetz, welches den Anbau von aromatischen Kräutern im eigenen Garten untersagt. Kräuter wie Rosmarin und Knoblauch stehen nun auf der Abschussliste! Dahin also führt uns das, zur Zwangsbevormundung bis in die kleinsten Bereiche.
Was steht hinter diesem gnadenlosen Rundumschlag? Die immer häufiger werdenden Skandale und Prozesse gegen die Pharmaindustrie, der enorme Schadensersatzklagen drohen und ebenfalls das Verbot für einige ihrer tödlichen Gift-extrakte, hochstaplerischer weise „Medizin“ genannt. Um nur einige der letzten Zeit zu nennen: VIOXX® AVANDIA® MEDIATOR® und kürzlich BUFLOMEDIL®.
Sehen Sie sich bitte das Video an und unterzeichnen Sie die Petition. Es ist wirklich dringend, denn die ANH hat keine europäische Bewegung, die sie bei dieser großen Aktion unterstützt. Wenn Sie sich nicht rühren, können die „Herren“ in Brüssel mit Recht sagen, dass ja wohl jeder für diese Richtlinie war, denn niemand habe Einspruch erhoben, als es möglich war. Diesen Gefallen wollen wir dieser Brut nun wirklich nicht tun, oder?
Deshalb, bitte unterzeichnen Sie die Petition und helfen Sie, diesen Aufruf weiter zu verbreiten. Wir haben eine Chance! Durchaus! Und unterzeichnen ist das Mindeste, was Sie tun können – für sich selbst und Ihre Kinder. Vielen Dank!
Click hier auf den engl. Link: http://savenaturalhealth.eu/ – auf deutsch: http://www.savenaturalhealth.de/
hier gefunden: http://www.aliasinfo.ch/Gesundheit/kraeuter-heilmittelverbot%20in%20der%20eu.htm
Hi Ron, gute Idee, das zur Diskussion zu stellen.
Ich habe gerade im KursKontakte-Archiv der Jahre 2003-2005 recherchiert, weil wir damals etwas zu der Sache gebracht haben.
Der eigentliche „Skandal war im Jahr 2004 die 10. Arzneimittelgesetznovelle, die extrem aufwendige Zulassungsverfahren für Naturheilmittel verlangt hat. Die Zeitschrift KursKontakte, Vorgängerin des neuen Magazins Oya, war damals eine der wenigen, die im Vorfeld einen kritischen Artikel dazu veröffentlicht hat. Er ist noch online nachzulesen unter: http://www.kurskontakte.de/article/show/article_40d824c194b44.html
Aufgrund des Protests vieler kleinerer Hersteller, wurde nachträglich jedoch ein vereinfachtes Verfahren zugelassen. Darübe reflektierte der Heilpraktiker Kurt Staudinger in einer der folgenden Ausgaben:
http://www.kurskontakte.de/article/show/article_40d824c194b44.html
Ich bin sehr für eine europäische Bewegung zur Stärkung von Naturheilkunde und Proteste gegen die Pharmalobby, aber eine wirksame Kampagne müsste im Vorfeld sauber recherchiert sein, sonst geht das nach hinten los …
Wie könnte hier eine wirklich gute Aktion gestaltet sein?
Herzliche Grüße,
Lara
Hallo Lara, danke für Deinen konstruktiven Beitrag. Du hast allerdings zweimal den gleichen Link reingestellt. Gruß Ron
Sorry, hier ist der richtige Link zum Artikel von Kurt Staudinger:
http://www.kurskontakte.de/article/show/article_40bc4a3fb0523.html
Nun, wenn an der Richtlinie etwas dran ist, die ja wohl schon seit 2004 existieren soll, dann müsste es doch entsprechende Gesetzestexte geben, die man einsehen kann. Wo sind denn die? Wenn ich z.B. nach „THMPD 2004/24/EG“ googele, dann kommen nur Seiten mit Panikmache zu dem Thema. Der Begriff „THMPD 2004/24/EG“ scheint eine Erfindung zu sein. Eine tatsächlich seit 2004 existierende Richtlinie gibt es hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0024:DE:HTML und ich kann da nichts von einem „Verbot für Heilpflanzen“ entdecken.
http://www.naturundmedizin.de/wuu/nachrichten/index.php?id=272 eine vertrauenswürdige Seite wie ich finde …..
….. Was wenig bekannt ist: Die EU-Richtlinie ist in Deutschland schon umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat „das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ und damit die 15. AMG-Novelle am 18. Juli 2009 bereits verabschiedet und in das Arzneimittelgesetz eingebunden. Seitdem wird die Richtlinie hierzulande angewendet……
Hallo,
der erste Link oben verweist auf die gesetzliche Situation, die sich hinter der EU-Richtlinie verbirgt. Dies ist nun einmal FAKT!!! Und wird durch die schlecht durchdachte Petition nicht geändert werden können. ABER: Vielleicht sind die Menschen dadurch hellhöriger geworden und kümmern sich zukünftig besser um anstehende Gesetzesänderungen und Anträge im EU-Parlament, einem Parlament, das nicht demokratische gewählt wird, sondern nach Landesinteressen, zu denen auch wirtschaftliche gehören, personell bestückt wird. Im Stillen werden von Bürokraten Richtlinien und Verordnungen erlassen, die unsere Freiheit massiv einschränken und zwar in allen Bereichen. Wir haben nicht einmal die Möglichkeit EU-Richtlinien zu beeinflussen, außer man erlaubte uns die Abgeordneten durch demokratische und parteiunabhängige Wahlen dorthin zu schicken.Um solche Denkanstöße zu geben, sind Netzwerke unumgänglich und wenn sie auch nur durch eine falsch formulierte und viel zu späte Petition erfolgen.
Andreas GRUSS vom Institut für Gesundheitsprävention
Hallo, ich möchte nur an dieser Stelle auf eine Kampagne von http://www.avaaz.org
hinweisen. Dort kann man unterzeichnen, wenn man sich einem kurzfristigen
Protest anschließen will.
Die Seite lohnt sich für diejenigen, die zu aktuellen Themen in einem großangelegten Netzwerk politisch aktiv werden wollen.
Zusätzlich wird es allerdings in Zukunft wichtig sein, dass der Souverän selbst
(d.h. die Bürger Europas – oder die Bürger einzelner Mitgliedsstaaten)
eigene Gesetze entwerfen und via Volksbegehren und Volksentscheid zur
Abstimmung bringen kann. So ist es jedenfalls in Deutschland in unserem
Grundgesetz bereits vorgesehen : siehe GG Art.20,2.
Genaueres ist zu erfahren unter http://www.impuls21.net
http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de
Wichtig ist hierbei, dass es eine sog. Medienbedingung gibt – d.h. die Medien
garantieren im Falle eines Volksentscheids über das PRO und CONTRA gleichberechtigt
zu berichten !
Gestalten wir unsere Welt! Werden wir mündige Bürger!
Grüsse!
Carmen Ziegler
Es sollte schon allgemein bekannt sein, dass AVAAZ eine „Trojaner-Organisation“ ist. Lest wer sich dort als „führende Mitarbeiter“ geriert und woher die Leute kommen bzw. wer sie ausgebildet hat – das sollte genügen, um zu verstehen, wes Geistes Kind diese Leute sind.
Gruss an alle
Lieber „Hans im Glück“,
ich finde es sehr unseriös, dass du hier mit Pseudonym auftrittst. Außerdem gefällt mir die flapsige Aussage „Es sollte schon allgemein bekannt sein“ überhaupt nicht. Das klingt wie: „Wer das noch nicht weiß, ist ja eh ein Dummkopf“.
Ich weiß davon nichts, dass Avaaz eine Trojaner-Organisation ist.
Wenn Du schon solche Anschuldigen ausstreust, wie wäre es dann mal mit Belegen?
Mir scheint, du bist einer von den esoterischen Verschwörungstheoretikern, die überall nur ihre Gülle drübergießen müssen, um sich wichtig zu machen.
Interessant! Ich habe die Aufforderung zu dieser Petition insgesamt sicher an die 10 mal von verschiedensten Seiten erhalten, und obwohl ich sonst viele solche Aktionen unterzeichne, hatte ich hier ein komisches Gefühl und habe alle Einladungen zum Unterzeichnen weggeklickt.
Es ist klar, dass alle Naturheilweisen und sogar normale gesunde Lebensmittel seit langem über den Codex Alimentarius u.a. stark angegriffen werden. Gleichzeitig ist es ein altbewährtes und ständig zu beobachtendes Mittel, den Widerstand gegen einen tatsächlichen, bedrohlichen Missstand in Verruf zu bringen, indem man übertriebene/ unsachliche/ falsche Kritik/Protest lanciert, deren Unkorrektheit man dann aufdecken kann, so dass die Protestierenden beschämt sind und das ganze Thema als Spinnerei abgehakt werden kann. Ich richte mich da nach meinem Gefühl (wenn ich das alles recherchieren wollte, käme ich nicht zu meiner eigentlichen Arbeit), und wenn ein solcher Text Angst und Panikmache nutzt und ich tief einen Widerstand spüre, vertraue ich auf diese Wahrnehmung.
Hallo, Zusammen! Also, es wird sicherlich nicht verboten sein, Kamille im Garten anzupflanzen … diese aber als Heilpflanze zu verkaufen, wenn sie nicht durch langwierige, teure, erschwerte Pfüfverfahren gegangen ist, und mit Zertifikat versehen ist, wohl schon … .
So wie Stevia nicht als Süssungsmittel verkauft werden darf, wird es mit vielen anden alternativen Arzeneimitteln sein…
Natürlich ist die Lobby daran interessiert, das alles als Hoax oder ähnliches zu verleudmen…ist ja in ihrem interesse dass die Gesetzte durchkommen….
Wenn man sich die links duchliest,kann man sich eigendlich sein Bild machen…
Und ehrlich gesagt lieber eine Unterschrift mehr als eine fehlende …
Ich traue diesen Lobbys vieles zu. Sie versuchen, die dafür aufstehen und sich einig sind, uns zu spalten, uns als sog. „Nicht-oder Schlechtinformierte“ hinzustellen, oder als „Leichtgläubige“ usw.
Seid vorsichtig, Leute, die Lobbys sind stark!
Wir, die Zivilgeseellschaft kann sie aber noch bremsen. Es wurden 90 000 Pfund gesammelt, und Rechtsanwälte eingeschaltet. Wenn wir nur unterschreiben, haben wir schon viel dafür getan, um dem Nachdruck zu verleihen.
Grüße Saleema
Und solche Leute fragen ob sie sich informiert haben, und woher diese INfo kommt….diese Pharmalobby ist mächtig !!!!!!!!
Eine kompetente deutsche Heilpraktikerin hat ir die Stellungnahme der Arzneimittelkomission deutscher Heilpraktiker ztu dem Thena zukommen lassen. Die Gesetze sind seit 2004 in Kraft. Hier die Stellungnahme:
Die EU-Richtlinie zu traditionellen
Planzenpräparaten ( THMPD, bzw.
RICHTLINIE 2004/24/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES
RATES vom 31. März 2004 zur Änderung
der Richtlinie 2001/83/EG zur
Schaffung eines Gemeinschaftskodexes
für Humanarzneimittel hinsichtlich
traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
), die schon seit vielen Jahren in
den europäischen Ländern umgesetzt
wird und bis 2011 endgültig wirksam
wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren
umgesetzt und wirksam.
Dies ist durch die Novellen des Arzneimittelgesetzes
( AMG ) aus den Jahren
2005 und 2009 geschehen, wobei
die rechtliche Situation, die in
Deutschland eine Zulassung oder Registrierung
von Arzneimitteln vorschreib
schon auf das Arzneimittelgesetz
aus dem Jahr 1976 zurück gehen.
Für alle Arzneimittel gab es die
Möglichkeit der Zulassung, wobei der
pharmazeutische Unternehmer dazu
Unterlagen und Studien zur Wirksamkeit,
zur Herstellung und zur Unbedenklichkeit
des Arzneimittels vorlegen
musste. Bei allen Arzneimitteln
wurde die nachgewiesene Wirksamkeit
im Rahmen der Zulassung mit der Unbedenklichkeit,
also dem potentiellen
Risiko verglichen. Diese Risikoabwägung
war eine der maßgeblichen Lehren
aus dem Conterganskandal der
siebziger Jahre.
Bei pflanzlichen und homöopathischen
Arzneimitteln, musste aufgrund
des nachweislich geringeren Risikos
aber nicht der hohe Standart der pharmakologischen
und klinischen Studien
erfüllt werden, sondern es konnten die
Pflanzen- bzw. Stoffbeschreibungen
im Rahmen der Monographien der
Kommission E ( Pflanzen ) und D ( Homöopathika
) verwendet werden. Die
Anwendungsgebiete waren dann allerdings
auf Grund der nicht druch klinische
Studien belegten Wirksamkeit
auch i.d.R. auf leichtere Anwendunsgebiete
beschränkt.
Bei den homöopathischen Einzelmitteln
( z.B. Calcium carbonicum C
30 ) bestand von jeher das Problem des
Wirksamkeitsnachweises für eine bestimmte
Anzahl von Anwendungsgebieten,
da solche Einzelmittel ja nach
den Regeln der Homöopathie angewandt,
nicht nur bei bestimmten
Krankheiten verordnet werden, sondern
im Rahmen der ganzheitlichen
Betrachtung.
Um auch diese Arzneimittel zu erhalten,
hat schon damals der Gesetzgeber
die Möglichkeit der Registrierung
von Arzneimitteln ermöglicht.
Zur Registrierung musste der pharamazeutische
Unternehmer keinen
Wirksamkeitsnachweis liefern, sondern
lediglich die korrekte Herstellung
( nach dem HAB, dem homöopathischen
Arzneibuch ) und die Unbedenklich
belegen, was bei hohen Potenzen
alleine schon auf der Basis des
Verdünnungsgrades ( Potenzierung )
geschieht. Nach und nach haben sich
aber nicht nur homöopathische Einzelmittel
der Registrierung unterzogen,
sondern auch immer mehr homöopathische
Komplexmittel.
Für den Heilpraktiker war aber immer
schon in erster Linie wichtig, dass
er die Arzneimittel auf dem Markt zur
Verfügung hatte, denn wo er diese Arzneimittel
eingesetzt hat, war ihm als
dem Behandler frei gestellt. Im Rahmen
der Nachzulassungen der pflanzlichen
Arzneimittel sind eine große der
bewährten Präparate an den Standardanforderungen
an Arzneimittel gescheitert,
was innerhalb der Heilpraktikerschaft
mit großen Unmut zur
Kenntnis genommen wurde.
Bei allen individuellen Rezepturen
aus Pflanzen und Pflanzenbestandteilen,
aber auch bei individuellen Rezepturen
aus homöopathischen Arzneimitteln
gab es keine Beschränkungen,
da dies der Apotheker in seiner eigenen
Sachkunde herstellen konnte. Der
ganze Bereich des Arzneimittelgesetzes
bei den zugelassenen und registrierten
Arzneimitteln bezieht sich
ausschließlich auf Fertigarzneimittel.
Nachdem im Rahmen der europäischen
Harmonisierung immer mehr
Rechtsregularien in der Europäischen
Union vereinheitlicht wurden, haben
sich Rat und Parlament nach und nach
zu einem einheitlichen europäischen
Recht durchgarbeitet und dabei im
wesentlichen auch deutsche Gesetze
und Verordnungen zur Grundlage des
europäischen Rechts gemacht.
Die Europäische Richtlinie
2004/24/EG die die Richtlinie
2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes
für Humanarzneimittel
im Bereich der traditionellen
pflanzlichen Arzneimittel ändert überträgt
die deutsche Arzneimittelgesetzgebung
in vielen Punkten auf ganz Europa.
Eine wirkliche Verbesserung für
die Pflanzenheilkunde in Deutschland
ist die Möglichkeit der Registrierung
für traditionelle Pflanzenpräparate,
wodurch diese ähnlich der homöopathischen
Registrierung auch ohne eine
umfangreich belegte Wirksamkeit auf
den markt kommen dürfen. Wie bei
homöopathischen Arzneimittel muss
die korrekte Herstellung und Unbedenklichkeit
aber vom pharmazeutischen
Unternehmer nachgewiesen
werden. Alle Vorschriften dieser EU
Richtlinien sind von deutschen Gesetzgeber
bereits im Arzneimittelgesetz
vollständig umgesetzt worden.
Aus diesem Grund wird sich im
April 2011, wenn allle europäischen
Mitgliedsstaaten die EU Richtlinie aus
2004 umgesetzt haben müssen, in
Deutschland auch nichts im Verhältnis
zur jetzigen Situation ändern. Ein Verbot
von Heilpflanzen ist nach deutschem
Recht auch gar nicht möglich,
denn wenn eine Arzneipflanze ein Risiko
darstellen würde besteht das System
zur Risikominimierung in dr der
Unterstellung unter die Apothekenpflicht,
Verschreibungspflicht und im
Extremfall unter das Betäubungsmittelgesetz.
Die Einzelverordnung von einzelnen
Pflanzen oder Pflanzenteilen im
Rahmen eines individuellen Rezeptes
Die Europäische Richtlinie für traditionelle pflanzliche
Arzneimittel beinhaltet kein Verbot von Heilpflanzen
durch den Heilpraktiker bleibt genauso
erhalten, wie die Möglichkeit, dass
jeder Bürger sich ein individuelles Teerezept,
oder eine individuelle Tinktur
in der Apotheke mischen lassen kann.
Es liegt in Verwantwortung des verordnenden
Heilpraktikers und des abgebenden
Apothekers, dass keine gefährlichen
oder giftigen Pflanzen oder
Pflanzenteile verordnet werden. Der
Heilpraktiker kann sich neben der entsprechenden
Literatur auch an den
Monographien der Komm. E orientieren.
Auch eine Mischung von Vitaminen
oder Mineralstoffen in den pflanzlichen
Arzneimitteln ist zulässig, sofern
deren Unbedenklichkeit ausreichend
nachgewiesen wurde und sie
die Wirkung der pflanzlichen Wirkstoffe
ergänzt.
Pflanzen, die keine Tradition als
Heilpflanzen haben und z.B. als Gewürze
und Kräuter in den Handel gebracht
werden, aber als Heilpflanzen
verordnet werden sind hier ebenfalls
nicht reglementiert. Eine Pflanze eine
Heilwirkung zuzuschreiben, die nicht
durch eine Monographie der Komm. E
gelegt ist, berührt allerdings dann den
Bereich des Heilmittelwerbegesetzes.
Pflanzenkombinationen zu mischen
und als Arzneimittel in den Verkehr
zu bringen ist in Deutschland seit
vielen Jahren verboten, wobei sich
auch hier rechtlich nichts ändert.
Nahrungsmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel,
die mit einer entsprechenden
therapeutischen Anwendung
verordnet werden, fallen sobald es sich
eindeutig um Arzneimittel handelt
ebenfalls schon seit langem unter das
Arzneimittelrecht. Der Zustand, dass
die Aufsichtsbehörden in solchen Fällen
oft nicht schon in den vergangenen
Jahren eingegriffen haben, ändert
nichts an der eindeutigen rechtlichen
Situation.
Für die Hintergrundinformation kann
es sinnvoll sein, sich die Richtlinie
2004/24/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 31. März
2004 durchzulesen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUri-
Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:13
6:0085:0090:de:PDF
Arne Krüger
Stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der
deutschen Heilpraktiker
Arzneimittelkommission (AMK)
der deutschen Heilpraktiker
Maarweg 10, 53123 Bonn
Tel.: (0228) 96 28 99 00, Fax: (0228) 96 28 99 01
E-Mail: amk@ddh-online.de
http://www.ddh-online.de/amk
Hallo an Alle,
ich möchte mich nur mal schnell für die vielen hilfreichen und sachlichen Informationen und Links bedanken. Super!!!
Herzliche Grüße Johanna Borde
Von einem unserer Freunde haben wir diese Info zurückbekommen. Da geht es um die englichse Initiative. Ansonsten möchte ich mich sehr dem anschließen, was Lara oben geschrieben hat.
Liebe Elisabeth, lieber Peter –
von euch habe ich die Mail bekommen, bitte sendet meine Mail ebenfalls
weiter:
auch ich bin gegen die Macht der großen Konzerne, aber ich bin auch _sehr_ für klaren Menschenverstand. Letzterer sagt ganz klar, dass ihr da leider einem E-Mail-Sammelverfahren aufgesessen seid bzw. selbiges mit Inbrunst weiter empfohlen habt denn:
1. diese Seite hat keinerlei Impressum, nur eine Adresse
2. gibt man diese Adresse in Google Maps ein, dann landet man auf einem Autobahnzubringer, 5 Kilometer südöstlich von Brüssel. Mitten im Wald.
3. der Verantwortliche für die .de- Seite http://www.savenaturalhealth.de ist laut denic ein: taddee twarowski (zweifellos ein pseudonym)
Adresse: 15 rue de tolbiac PLZ: 75013 Ort: paris
4. der Verantwortliche für die .eu-Seite ist:
Marc Galland, 17 rue de la tombe issoire, 75014 Paris
5. diese .eu-Seite wurde am 2. März 2011 angemeldet, ist also blitzelfrisch und kann also bis zum 30. April unmöglich 1 Million Unterschriften bringen.
6. die .de -Seite wurde sogar erst am 14.04. registriert
7. und dann gibt es noch die offizielle Stelle für Falschmeldungen beui der TU-Berlin. Und siehe da – da ist schon unsre Petition:
http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml
Erst Prüfen, dann signieren!
Grüße,
Claus
Hier wurde uns noch ein Link zugeschickt, der für eine Initiative gegen das Heilpflanzenverbot ist, mit einigen Hintergrundinformation, die zu bedenken sind: http://www.scribd.com/doc/37838618/100713-ANH-Briefing-Paper-THMPD-German
Wenn ich mir die Meldung von der TU Berlin durchlese, die von allen Kritikern als Quelle genommen wird und diesen Satz lese, dann muss ich mich schon wundern, was das für Leute wohl geschrieben haben:
„Selbst wenn an der Sache etwas dran wäre – E-Petitionen ändern nichts.
Petitionen sind ihrem Wesen nach kein Mittel der Basisdemokratie sondern ein Relikt der Feudalherrschaft.“
Wer die e-Petition zum Grundeinkommen von Susanne Wiest mitbekommen hat, weiß, dass das schon etwas bewirkt. Ihre Petition musste sogar im Bundestag debattiert werden. Auch wenn das Thema umstritten ist, oder auch wenn es zuwenige unterzeichnet haben (der Server des Bundestages ist zeitweise zusammengebrochen, weil zu viele Menschen online waren). Das zeigt ja nur, dass wir für basisdemokratische Prozesse noch nicht reif sind, weil zu wenige Leute sich beteiligen.
Solche Beiträge wie die von den Hoax-Info sind eher geeignet, das wenige Engangement von Menschen, das es gibt, auch noch zu blockieren.
Der Verweis auf den Telepolis-Artikel von Peter Mühlbauer (http://www.heise.de/tp/artikel/32/32406/1.html) als Beleg dafür erscheint mir auch sehr dürftig. Was soll ein einzelner Artikel eines Herrn Mühlbauer (natürlich müsste ich jetzt hier wieder weiterrecherchieren, wer das ist, was ich aus Zeitgründen nicht leisten möchte) hier als Beleg bringen, um das basisdemokratische Mittel der Petition oder Bürgerinitiative und die Bemühungen von Hunderttausenden von Menschen als sinnlos oder nutzlos bewerten zu dürfen.
Bei den Betreibern des Hoax-Infos handelt es sich um Informatiker und Techniker, die sich ansonsten mit Viren, Trojanern und Software beschäftigen.
Ich glaube nicht, dass hier dem guten Namen der TU Berlin angemessen Rechnung getragen wird. Bloß weil jemand diesen Namen benutzt, muss er noch lange nicht seriös oder qualifiziert sein, um das Thema Naturheilkunde oder Demokratie zu beurteilen.
Davon abgesehen zeigt der Artikel in Kurskontakte von Kurt Staudinger (
http://www.kurskontakte.de/article/show/article_40bc4a3fb0523.html), das es wohl in Deutschland vor der EU-Verordnung noch schlimmer herging. Das hat aber auch zu wenige Leute interessiert.
Hier gibts einen klärenden Artikel zur THPD von meinem Freund Michael Gienger. Er hat sich die Zeit genommen und mal wirklich recherchiert…das bringt für mich endlich Klarheit rein. Lest es auch wenn es lang ist und bleibt aktiv: http://www.barbara-newerla.de
Liebe Barbara,
vielen Dank für diesen aufklärenden und fundierten Artikel von Michael Gienger. Ich schätze mal, das trifft den Nagel auf den Kopf. Verharmlosung aller Orten, selbst von seiten der Naturheilverbände. Und klammheimlich verschwinden die einfachen Naturheilmittel vom Markt.